Freistellungsauftrag für das Festgeldkonto

In Deutschland müssen alle Zinserträge, egal welcher Anlageform sie entstammen, ordentlich versteuert werden. Die darauf fällige Steuer nennt sich Zinsabschlagssteuer.
Demnach sind auch für die Erträge aus einer Festgeldanlage Zinsabschlagssteuern zu zahlen. Momentan liegt der Steuersatz pauschal bei 25 Prozent zzgl. Kirchensteuer und Soli, bezogen auf die reinen Zinsgewinne. In der Regel leitet Ihre Bank die fälligen Zinsbeträge direkt und ohne Ihr Zutun an das zuständige Finanzamt weiter.

Selbstverständlich können Sie die Zinsabschlagssteuer in Ihrer jährlichen Steuererklärung geltend machen und damit Steuern senken beziehungsweise verrechnen.

Vor einiger Zeit hat der deutsche Staat den so genannten Sparerfreibetrag eingeführt. Dieser soll dafür sorgen, dass gerade für den Kleinanleger die Geldanlage attraktiv bleibt und die daraus erwirtschaftete Rendite nicht zum größten Teil wieder von Steuern aufgefressen wird. Der Sparerfreibetrag ist die Grenze bis zu der jährliche Zinsgewinne (Hohe Zinsen Festgeld) erwirtschaftet werden können, die völlig steuerfrei sind. Es werden also erst dann Steuerzahlungen fällig, wenn die Zinsgewinne diese Grenze überschreiten.

Aus diesem Grund ist es sinnvoll direkt bei Eröffnung eines Festgeldkontos einen so genannten Freistellungsauftrag zu stellen. Dieser Auftrag erteilt der Bank die Genehmigung die kompletten Zinseinnahmen bis zu der festgelegten Grenze an den Anleger auszuzahlen, ohne dafür Steuern ans Finanzamt abführen zu müssen. In der Regel wird Ihre Festgeld Bank entsprechende Formulare unaufgefordert zu Verfügung stellen.

Die Höhe des Sparerfreibetrags beträgt zur Zeit für Einzelpersonen 750 Euro, bei Ehepaaren verdoppelt sich dieser Betrag. Nur wer Zinseinnahmen erzielt die über dieser Grenze liegen, muss dafür Steuern bezahlen.

Folgendes ist jedoch zu beachten: Der Sparerfreibetrag bezieht sich nicht auf eine Geldanlage alleine, sondern gilt für alle Konten und Geldanlagen des Inhabers. Aus diesem Grund können Sie Freistellungsaufträge in jeder beliebigen Höhe für jede einzelne Ihrer Geldanlagen separat stellen. Alle Freistellungsaufträge zusammen genommen dürfen jedoch den Sparerfreibetrag nicht überschreiten. Sie sollten demnach vor Eröffnung eines Festgeldkontos genau durchrechnen mit wie viel Zinseinnahmen zu rechnen ist, und daraufhin den Freistellungsauftrag entsprechend anpassen. So ist gewährleistet, dass Sie noch einen möglichst hohen Restfreibetrag für eventuelle andere Geldanlagen übrig behalten.