Sicherheit beim Festgeld
Eine Festgeldanlage gilt – gerade heute in Zeiten wirtschaftlicher Instabilität – als besonders sichere Form der Geldanlage. Bei Abschluss der Anlage erhalten Sie die schriftliche Versicherung, dass Ihr eingezahltes Kapital samt Zinsen in der festgelegten Höhe zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückgezahlt wird.
Selbst bei einem Konkurs des Kreditinstituts sind Sie in der Regel auf der sicheren Seite, wenn die Einlage nicht mehr als 20.000 Euro beträgt. Manche Banken bieten bei einer Einlage über 20.000 Euro freiwillige Einlagensicherungen von bis zu 100 Prozent des angelegten Kapitals an. Zu der Standard-Einlagensicherung sind die Banken laut einer EU-Richtlinie sogar verpflichtet, sofern sich der Sitz des Kreditinstitutes innerhalb der EU befindet.
Wenn Sie Ihr Geld also bei einem europäischen Kreditinstitut anlegen und weniger als 20.000 Euro investieren wollen, brauchen Sie sich um die Sicherheit der Anlage keine Gedanken zu machen. Bei einer höheren Kapitalanlage sollten Sie zunächst überprüfen, bis zu welcher Höhe Ihnen die Bank eine Einlagensicherung garantiert.
Privatbanken sichern ihre Anlage in der Regel mithilfe des Einlagensicherungsfonds Deutscher Banken ab. Das Gesetz sieht hierbei vor, dass das Kapital jedes Kunden bis zu einer Höhe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der betreffenden Bank gesichert sein muss. In der Praxis bedeutet das meist, dass die komplette Anlage vor Verlust geschützt ist, da man zum Überschreiten dieser Grenze Beträge in Millionenhöhe anlegen müsste.
Auch bei nicht privaten Kreditinstituten wie Sparkassen und Genossenschaftsbank erhalten Sie diese Sicherheit. Sie wird hier aber nicht durch den Einlagensicherungsfond Deutscher Banken erreicht, sondern über spezielle Garantiefonds der jeweiligen Bankenvereinigung. Für den Anleger ergibt sich daraus jedoch kein Unterschied.
Bei europäischen Banken sieht eine EU-Richtlinie vor, dass das Kapital des Anlegers in mindestens der gleichen Höhe geschützt sein muss, wie bei der Anlage bei einer deutschen Bank. Manche Länder haben ihrerseits sogar noch strengere Richtlinien vorgegeben, so dass damit der Schutz des Kapitals noch verbessert wird. Bei außereuropäischen Kreditinstituten bestehen diese Richtlinien nicht. Hier ist es notwendig, dass sie sich vor Abschluss der Geldanlage über das Bestehen und die Höhe eines Einlagensicherung umfassend informieren.

