Steuerliche Aspekte beim Festgeld

Zinsgewinne sind bei der Kapitalanlage in Festgeld in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig.

Zunächst einmal ist auf die Kapitalerträge die so genannte Zinsabschlagssteuer zu zahlen. Sie stellt eine Variante der Kapitalertragssteuer dar und liegt zur Zeit bei einem Satz von 30 Prozent. Hinzu kommen noch gegebenenfalls die Kirchensteuer sowie ein Solidaritätszuschlag in Höhe von zur Zeit 5,5 Prozent.

Die Kreditinstitut führen den jeweiligen Zinsabschlag direkt an das zuständige Finanzamt ab. Darüber erhält der Anleger von seiner Bank eine Bescheinigung, die er mit seiner jährlichen Steuererklärung einreichen kann, um die Beträge mit der anfallenden Einkommenssteuer zu verrechnen. Wichtig ist hierbei noch zu erwähnen, dass das Finanzamt auch Zinsabschlags-Beträge nachfordern kann, da es sich bei den von der Bank geleisteten Zahlungen um Vorauszahlungen handelt, die in Abhängigkeit zum individuellen Einkommenssteuerniveau nachträglich korrigiert werden können.

Ein neuer Sachverhalt ergibt sich in Deutschland ab dem Jahr 2009. Die Kapitalertragssteuer und andere ähnliche Steuern, welche auf Kapitalerträge erhoben werden, fallen weg und werden durch die so genannte Abgeltungssteuer ersetzt. Diese beträgt pauschal 25 Prozent, dazu kommen gegebenenfalls noch die Kirchensteuer sowie ein Solidaritätszuschlag.

Bei dieser Abgeltungssteuer handelt es sich dann nicht mehr um eine Vorauszahlung, sondern die Steuerschuld ist mit der Zahlung des Abgeltungssteuerbetrages komplett getilgt. Daraus ergeben sich besonders für Personen mit einem hohen Einkommensteuersatz nicht unerhebliche Steuervorteile. Für Personen mit einem besonders niedrigen Einkommensteuersatz besteht die Möglichkeit, zu viel gezahlte Beträge im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zurückgezahlt zu bekommen.

Auch die Abgeltungssteuerbeträge werden weiterhin von der kontoführenden Bank direkt an das zuständige Finanzamt abgeführt.

Weiterhin gibt es die Möglichkeit für bestimmte Personengruppen, sich von der Zahlung von Steuern auf Kapitalerträge befreien zu lassen. Dies gilt insbesondere für Studenten, Rentner und Personen, deren Einkommen unterhalb der Bemessungsgrenze liegt. Diese beträgt momentan 7.664 Euro im Jahr. Gehören Sie zu einer dieser Personengruppen, können Sie eine so genannte Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Nach Erhalt können Sie diese bei Ihrer Bank vorlegen, um fortan die kompletten Zinseinkünfte ohne eine Zahlung der Abgeltungssteuer gutgeschrieben zu bekommen.