Formalitäten und Voraussetzungen

Bevor sie Ihr Kapital in Form eines Festgeldkontos anlegen können, sind bestimmte Formalitäten und Voraussetzungen zu erfüllen.

So muss der Antragsteller in der Regel volljährig sein. Manche Banken bieten aber auch Festgeldanlagen für Minderjährige an, wenn eine Einwilligung der gesetzlichen Vertreter vorliegt. Der Anleger muss außerdem voll geschäftsfähig sein und das Konto ausschließlich auf seinen eigenen Namen eröffnen. Die Bank wird zudem vor Eröffnung des Kontos eine so genannte Legitimationsprüfung vornehmen. Bei der Hausbank kann dies in der Regel durch die Vorlage des Personalausweises geschehen, Onlinebanken bedienen sich dazu meist des PostIdent Verfahrens. Hierbei druckt der Antragsteller zunächst alle benötigten Unterlagen mit seinem Computer aus und trägt die notwendigen Daten ein. Wenn die Bank diese Unterlagen nicht online zur Verfügung stellt, erhalten Sie das Material auf dem Postweg.

Ist der Antrag komplett ausgefüllt, gehen Sie mit den Unterlagen zur Post und legen dort Ihren Personalausweis oder Reisepass vor. Der Post-Mitarbeiter prüft, ob die Daten auf dem Ausweis und den Dokumenten übereinstimmen und verlangt eine Unterschrift von Ihnen. Danach können die Unterlagen zum Kreditinstitut geschickt werden.

Eine weitere Voraussetzung zur Eröffnung eines Festgeldkontos ist ein so genanntes Verrechnungskonto. Dies wird benötigt, da das Festgeldkonto nicht für einen bargeldlosen Zahlungsverkehr bestimmt ist und daher ein anderes Konto gebraucht wird, auf das die Zinserträge überwiesen werden, und von dem Ein- und Auszahlungen getätigt werden können.

Bei welchem Kreditinsitut das Verrechnungskonto geführt wird ist grundsätzlich egal. Ebenfalls spielt es keine Rolle, ob das Girokonto eine kostenlose Variante, beispielsweise von einer Direktbank ist oder das Konto gebührenpflichtig, beispielsweise bei einer Sparkasse geführt wird. Auch Angebote, speziell für Studenten oder Selbständige können problemlos genutzt werden.

Viele Banken bieten dazu an, ein bereits vorhandenes Girokonto als Verrechnungskonto zu nutzen. Einige Kreditinstitute wünschen jedoch, dass man ein neues Girokonto bei Ihnen eröffnet, welches dann als Verrechnungskonto benutzt wird. Manchmal wird auch offeriert das Festgeldkonto mit einem Tagesgeldkonto zu koppeln. Dies hat den Vorteil, dass die ausbezahlten Zinserträge nicht einfach nur auf einem Girokonto herumliegen, sondern ihrerseits ebenfalls Zinserträge erzielen.

Die meisten Banken verlangen als Voraussetzung für die Eröffnung eines Festgeldkontos eine bestimmte Mindest- oder Maximaleinlage. Die Mindesteinlage variiert in der Regel zwischen 2.000 und 5.000 Euro, während es bei der Maximaleinlage große Unterschiede gibt. Kreditinstitute die besonders hohe Zinssätze bieten, beschränken die Maximaleinlage oft auf wenige Tausend Euro, während bei anderen Banken die Höhe des Maximal-Anlagebetrags völlig unbegrenzt ist.